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Zuschlag für nur eingeschränkt dienstfähige Beamte

BBB: Ein Handeln war längst überfällig!


"Es ist schon über ein Jahr her, dass das Bundesverwaltungsgericht die Gewährung dieses Zuschlags verlangt hat. Ein Tätigwerden der bayerischen Staatsregierung war also längst überfällig!", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den heutigen Beschluss, Beamten, die in begrenzter Dienstfähigkeit tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zu gewähren. Der BBB kritisierte die Benachteiligung der betroffenen Beamten bereits seit etlichen Jahren. Er begrüßt ausdrücklich, dass nun endlich verfassungskonforme Zustände geschaffen werden.

Beamte, die nur noch eingeschränkt ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen können, standen bisher finanziell teilweise deutlich schlechter da als Kollegen, die wegen vollständiger Dienstunfähigkeit sofort in den Ruhestand versetzt wurden. "Obwohl man seine verbliebene Arbeitskraft für den Dienstherrn einsetzte, stand man unter Umständen schlechter da, als wenn man gar nicht mehr arbeitet", fasst Habermann die Lage zusammen.

Darin sah auch das Bundesverwaltungsgericht einen nicht hinnehmbaren und verfassungswidrigen Zustand. Mit Urteil vom 25. April 2005 (Az. 2 C 1/04) stellte es ausdrücklich eine Pflicht der ermächtigten Landesregierungen fest, einen ausgleichenden Zuschlag zu gewähren.

Der BBB sieht sich in seiner jahrelangen Forderung bestätigt. "Zu bedauern ist, dass die Bayerische Staatsregierung - zum wiederholten Mal auf Kosten ihrer Beschäftigten - so lange gezögert hat, verfassungskonforme Zustände herzustellen!", meint der BBB-Vorsitzende.




Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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