Startschuss für neues Beamtenrecht in Bayern
BBB: Nicht auf Kosten des Vertrauens sparen!
Mit dem heutigen - vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen einberufenen - Symposion zur Dienstrechtsreform in Bayern wurde der Startschuss für eine der grundlegendsten Reformen im Beamtenrecht gegeben. Mit der Föderalismusreform wurden die Zuständigkeiten für wesentliche Teile des Beamtenrechts auf die Länder übertragen. Von diesen Kompetenzen wird Bayern künftig Gebrauch machen. "Wir freuen uns, dass wir das Berufsbeamtentum in eine moderne Zukunft begleiten dürfen", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Die Beschäftigten dürfen dabei nicht vor den Kopf gestoßen werden. "Einer Sparreform werden wir uns verweigern", kündigt Habermann an. Der öffentliche Dienst müsse wirksam für kommende Herausforderungen gerüstet werden.
Der demographische Wandel werde die Konkurrenzsituation zur Wirtschaft verschärfen, speziell im Bereich kompetenter Nachwuchskräfte. Das mache ein flexibles, attraktives und modernes Dienstrecht unerlässlich, das die Leistung des Einzelnen angemessen honoriere. Das sei das Ziel, das mit der Reform angestrebt werden müsse.
Die Staatsregierung müsse die Reform dazu nutzen, in den vergangenen Jahren verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. "Wichtiger als diese oder jene leistungsfördernde Maßnahme ist eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit zwischen der Beamtenschaft und ihrem Dienstherrn. Nur aus dieser erwächst das Engagement, das Treibstoff für optimale Leistungen ist", betont der BBB-Chef.
Wichtig ist es dem BBB, die vorhandene Abgrenzung zwischen Tarif- und Beamtenrecht beizubehalten. "Wir wollen keinen Tarifbeamten", stellt Habermann klar "das widerspräche auch den gesetzlichen Vorgaben". Gleichwohl muss in Teilbereichen aus rein praktischen Gründen Gleichheit herrschen. Arbeitszeit und Bezügeanpassungen können nicht unterschiedlich sein, bei Beschäftigten, von denen am gleichen Arbeitsplatz eine gute Zusammenarbeit erwartet wird.
Eine vollständige Umwälzung des Beamtenrechts hält der BBB für unnötig. "Wir können am geltenden Recht ansetzen. Unser derzeitiges Dienstrecht ist weit besser als sein Ruf", meint Habermann, "wir haben es nicht nötig eine rundum neue Nomenklatur zu erfinden, nur um den öffentlichkeitswirksamen Nachweis einer Reform zu liefern."
"Wir werden die Reform mit dem Fachwissen unserer in 54 Einzelverbänden organisierten rund 200 000 Mitglieder tatkräftig begleiten", versichert Habermann.
Statement des BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann beim Symposion Dienstrechtsreform am 7.12.2006
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Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08