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"Eykmann-Ausschuss" - Sitzung vom 10.10.2006

"Eykmann-Ausschuss" beschließt Einmalzahlungen und Weitergewährung der Sonderzahlung - Beratung des Gesetzentwurfs über eigenständige bayerische Beihilfe vertagt

Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes am heutigen 10. Oktober standen unter anderem zwei gewichtige Gesetzentwürfe: Einer davon beinhaltet die Gewährung von Einmalzahlungen und die Weitergewährung der Sonderzahlung an die bayerischen Beamten, der andere die Schaffung eines eigenständigen bayerischen Beihilferechts.


Einmalzahlung/Sonderzahlung


Der Gesetzentwurf sieht vor:


- die Gewährung von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 für aktive Beamte in Höhe von jeweils 250,00 Euro (Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger anteilmäßig, Anwärter 100,00 Euro, Dienstanfänger 60,00 Euro),


- die unveränderte Fortgewährung der Sonderzahlungen nach dem bayerischen Sonderzahlungsgesetz über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009.


Die Frage der linearen Anpassung ab 2008 soll zeitnah "im Lichte der haushaltspolitischen Situation" zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.


In einer Petition zum Gesetzentwurf hat der BBB daran erinnert, dass die bayerischen Beamten in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Einbußen sowie die erneute Verlängerung der Arbeitszeit hinnehmen mussten. Bekräftigt wurde deshalb die Forderung, im Rahmen der Sonder- und Einmalzahlung eine echte Kompensation für die Benachteiligung der Beamten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten zu schaffen. Die Ansicht der Staatsregierung, dass eine Kompensation bereits dann vorläge, wenn die bisherige Sonderzahlung nicht verschlechtert würde, wurde zurückgewiesen. Eingefordert wurde in der Petition auch eine lineare Gehaltsanpassung. Insbesondere wurden die Abgeordneten auf die Lage der unteren Einkommensgruppen aufmerksam gemacht, die zusätzlich durch die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer überproportional belastet werden.


Neben der Eingabe des BBB lagen dem Ausschuss auch ähnlich lautende Eingaben der Bayerischen Finanzgewerkschaft sowie der KOMBA-Gewerkschaft Bayern vor. Ebenso lag ein Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD zur Entscheidung vor, der zugunsten der unteren Besoldungsgruppen gestaffelte höhere Einmalzahlungen vorsah. Außerdem sollten nach diesem Änderungsantrag künftig die Mitglieder der Staatsregierung sowie die ehemaligen Mitglieder der Staatsregierung, sofern sie Versorgungsempfänger sind, von der jährlichen Sonderzahlung ausgenommen werden.


Trotz der in den Petitionen vorgebrachten sehr stichhaltigen Argumentation des BBB und seiner Fachverbände beharrte in der Diskussion die CSU auf ihrer Ansicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf deshalb eine große Leistung darstellen würde, weil Einmalzahlungen gewährt würden und die ungeschmälerte Sonderzahlung über das Jahr 2006 hinaus weiter gewährt wird. Außer in Bayern sei dies nur noch in Baden-Württemberg der Fall.


Trotz mehrfacher Nachfragen der Opposition wollte sich der Vertreter der Staatsregierung, Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel, nicht festlegen, ob eine lineare Erhöhung ab 2008 in den Haushaltsplanungen bereits berücksichtigt sei. Die SPD befürchtete darauf hin weitere mögliche Stellenstreichungen zur Finanzierung einer eventuellen linearen Besoldungserhöhung.


Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CSU angenommen, die Opposition (SPD/Grüne) enthielten sich der Stimme. Der Änderungsvorschlag der SPD war vorher mit der Mehrheit der CSU-Fraktion abgelehnt worden, die vorliegenden Petitionen wurden als durch Gesetzesberatung für erledigt erklärt.


Beihilfe


In Form einer Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften soll ein eigenständiges bayerisches Beihilferecht eingeführt werden. Unter anderem ist dafür ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ursächlich, dass die - bisher auch in Bayern geltenden - als Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügen. Der BBB hatte auch zu diesem Entwurf eine umfängliche Eingabe eingebracht.

Entgegen einer ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sieht der aktuelle Entwurf keinen pauschalen Selbstbehalt mehr vor, sondern wieder einzelne Eigenbehalte bzw. "Eigenbeteiligungen" (Zuzahlungen und Praxisgebühren). Nach erklärter Absicht der Staatsregierung soll dadurch aber kein Euro mehr eingenommen werden, als dies durch den pauschalen Selbstbehalt der Fall gewesen wäre. Grund für die Abkehr vom pauschalen Selbstbehalt sei die Absicht gewesen, eine Steuerungswirkung für das Verschreiben von Medikamenten bzw. Arztbesuchen zu bekommen. Wer seine Pauschale einmal entrichtet hat, gehe möglicherweise öfter zum Arzt bzw. lässt sich mehr Medikamente verschreiben als notwendig. Wer jedes Mal Zuzahlungen leisten müsse, überlege sich dies, so Ministerialdirigent Hüllmantel.

Eingehend diskutiert wurde die Frage von Beihilfeleistungen für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Beamte. Wie Ministerialdirigent Hüllmantel schilderte, sei im Einklang mit der bisherigen Rechtslage häufig so verfahren worden, dass die freiwillig GKV-Versicherten nicht die Sachleistungen der GKV in Anspruch genommen hätten, sondern sich Rechnungen über die Leistungen hätten ausstellen lassen. Von dem Rechnungsbetrag sei eine gewisse Summe von der GKV ersetzt worden, der Rest musste von der Beihilfe ersetzt werden. Dies habe dazu geführt, dass in der Praxis Beihilfeleistungen in Höhe von 60 % oder 70 % gewährt worden seien, während die anderen Beihilfeempfänger grundsätzlich nur 50 % erhalten würden. Der jetzige Passus im Gesetzentwurf sieht vor, dass die beihilfefähigen Aufwendungen nicht überschritten werden dürfen. Weiter vorgesehen ist, dass - wie bisher - für Maßnahmen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zählen bzw. zu denen diese nur Zuschüsse gewähren, Beihilfeleistungen erbracht werden. Das ist bei Wahlleistungen, Zahnersatz bzw. Heilpraktikerkosten der Fall. Heftig kritisiert wurde, dass sich diese Tatsache nur schwer aus dem Gesetzestext erschließt. Hier bestand im Ausschuss weitgehend Einigkeit. Ministerialdirigent Hüllmantel widersetzte sich jedoch vehement entsprechenden Wünschen nach verständlicherer Formulierung im Gesetzestext, da er dies sachlich nicht als notwendig erachtete und in den Beihilferegelungen anderer Länder dieselben Formulierungen verwendet würden. Da auch Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Eykmann hier noch Klärungsbedarf sah, schlug er eine Vertagung der Beratung des Gesetzentwurfes auf den 24.10.2006 vor. Dem stimmte der Ausschuss zu.


Nächste Ausschusssitzungen


Die ursprünglich für den 24.10.2006 geplante Behandlung der Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes wurde auf den 14.11.2006 vertagt. Die zunächst für den 14.11.2006 vorgesehene Behandlung des LPA-Berichtes soll dafür entsprechend verschoben werden, voraussichtlich auf den 28.11.2006.



















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