Archiv - 2006
(24.10.2006)
Dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Leitung von Prof. Dr. Walter Eykmann lag heute zum zweiten Mal das neu zu schaffende eigenständige bayerische Beihilferecht zur Beratung vor. In seinen Beschlussempfehlungen an den Landtag hat der Ausschuss in weiten Teilen Kompromisslösungen gefunden, die auch teilweise den Forderungen des BBB Rechnung tragen. Mit der Neuregelung sollen sich in der Gesamtschau - so die Versicherung der Staatsregierung gegenüber dem Ausschuss - für die bayerischen Beamtinnen und Beamten keine Einbußen ergeben.
(10.10.2006)
Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes am heutigen 10. Oktober standen unter anderem zwei gewichtige Gesetzentwürfe: Einer davon beinhaltet die Gewährung von Einmalzahlungen und die Weitergewährung der Sonderzahlung an die bayerischen Beamten, der andere die Schaffung eines eigenständigen bayerischen Beihilferechts.
(10.10.2006)
Im Jahr 2001 wurden sowohl im Bereich der Renten als auch im Bereich der Beamtenpensionen Abschläge eingeführt, wenn Beschäftigte vorzeitig wegen Erwerbs- bzw. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand wechseln. Die Abzüge betragen in der Regel 0,3 % der Rentenbezüge für jeden Monat (Regelung im Rentenbereich) bzw. 3,6 % des Ruhegehalts für jedes Jahr (Regelung im Versorgungsbereich), um den/das der Betroffene vor Ablauf des 63. Lebensjahres (vorzeitig) in den Ruhestand wechselt, höchstens jedoch 10,8 %.
A r b e i t n e h m e r : BSG - Urteil zu Rentenabschlägen
Keine Kürzung von R e n t e n vor dem 60. Lebensjahr!
Rentenempfänger: Ansprüche geltend machen!
Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit noch nicht geklärt
...zum vollständigen Bericht (pdf-Datei)
(09.10.2006)
"Das ist bei Weitem nicht das, was unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten!", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den Gesetzentwurf, der morgen dem Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Behandlung vorliegen wird. Der Entwurf sieht vor, dass bayerische Beamte in den Jahren 2006 und 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 250 Euro erhalten. Gleichzeitig wird die Regelung zur Sonderzahlung wie bisher beibehalten. "Die Einmalzahlung ist weder system- noch sachgerecht. Eine an sich gebotene Kompensation für die Benachteiligung der Beamten, insbesondere in der Arbeitszeitfrage, gegenüber dem Tarifbereich fehlt", fasst Habermann die Einschätzung des BBB zusammen.
(09.10.2006)
"Das halte ich nicht für die beste Lösung!", so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zu einem Gesetzentwurf, der morgen dem Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Behandlung vorliegen wird. Mit dem Entwurf soll die Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte (Beihilfe), die bisher auf Bundesebene geregelt wurde, in einem bayerischen Gesetz verankert werden. Vorgesehen sind unter anderem Zuzahlungen bei Arztbesuchen und der Verschreibung von Medikamenten.
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