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Spitzengespräch

Bericht über das Spitzengespräch mit Ministerpräsident Edmund Stoiber am 25. Juli 2006 in München

Der BBB-Vorstand hat heute auf Einladung des Bayerischen Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei ein knapp zweistündiges Gespräch über aktuelle politische Themen geführt. An diesem haben neben dem Ministerpräsidenten der Bayerische Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, der Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Eberhard Sinner, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön (Staatskanzlei), Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel (Finanzministerium), Ministerialdirigent Anton Hofmann (Staatskanzlei), leitende Ministerialrätin Gabriele Hörl (Staatskanzlei)und Oberregierungsrat Stefan Höck (Staatskanzlei) teilgenommen.

Vorab ist festzuhalten, dass das Gespräch offen, aber zum Teil auch recht kontrovers geführt worden ist. Dabei wurde auch in Form ausdrücklicher Erklärungen ein Grundkonsens verfestigt, ungeachtet einer anderweitigen Entwicklung in anderen Bundesländern am Beamtenstatus unverrückt festzuhalten. Dabei wiederholte der Ministerpräsident seine Zusage, künftig die Beamten bei den zu treffenden Entscheidungen rechtzeitig einzubinden. Stoiber verwies auch darauf, dass er in der jüngsten Diskussion um die Gesundheitsreform entschieden für die Beibehaltung des Beihilferechts und der privaten Krankenversicherung eingetreten sei. Gerade in der Zeit der Globalisierung sei ein solider Mitarbeiterstamm, den die Beamtinnen und Beamten bilden, besonders wertvoll.

Zu dem auf der Tagesordnung stehenden Thema der Föderalismusreform stellte die BBB-Seite klar, dass sie sich der neuen Herausforderung stellen werde, sich der gestiegenen Verantwortung voll bewusst sei aber andererseits auch erwarte, dass es zu einer wirklich konstruktiven Zusammenarbeit komme. Beide Seiten müssten sich einig sein, dass die kommenden Reformen nur erfolgreich sein können, wenn sie auf Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stoßen. Dem stimmte die Gegenseite ausdrücklich zu.

Stoiber machte deutlich und wurde darin vom Finanzminister bestätigt, dass er zu seinem Angebot stehe, das er dem BBB-Vorsitzenden in der ersten Verhandlungsrunde gemacht habe. Dieses gelte unverändert weiter, auch wenn sich im politischen Bereich inzwischen Einwendungen formiert hätten, die sich insbesondere gegen die Einbeziehung der Versorgungsempfänger in die ungekürzte Fortzahlung der Sonderzahlung und die Einmalzahlungen richten. In diesem Zusammenhang haben wir nachdrücklich gefordert, eine echte Kompensation für die Arbeitszeitbenachteiligung zu leisten, insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen, die auch von der kommenden Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuererhöhung ohne jeden Ausgleich besonders betroffen seien. Der BBB werde dieses Ziel sowohl bei der noch anstehenden Beteiligung wie auch bei den Beratungen im Landtag unbeirrt weiter verfolgen. Erneut haben wir darauf hingewiesen, dass die Besoldungseinbuße für Beamte infolge der Arbeitszeiterhöhung bei 3 %, bei den schichtdienstleistenden Beamtinnen und Beamten sogar bei 6 % liegt.

Auch sehr nachdrücklich hat de BBB gefordert, dass die "erste Rate" der zugesagten Einmalzahlungen unverzüglich in Form einer Abschlagszahlung in Vollzug gesetzt werden müsse. Eine Abschlagszahlung müsse spätestens mit den Oktoberbezügen gewährt werden. Sowohl der Ministerpräsident wie auch der Finanzminister stimmten dieser Forderung ausdrücklich zu.

Breiten Raum nahm die Erörterung der beamtenrechtlichen Umsetzung der Föderalismusreform ein. Wir haben dabei mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen, dass es nach dem Willen des Ministerpräsidenten und des Finanzministers nun doch weit langsamer vonstatten gehen soll. Eine bayerische Neuordnung des Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts wird es aller Voraussicht nach erst in der nächsten Legislaturperiode geben. Die vorbereitende Beteiligung des BBB (Symposium) soll zwar bereits Ende dieses Jahres beginnen. Die Planung ist jedoch darauf ausgerichtet, bis zum Jahr 2008 Eckpunkte gemeinsam zu erarbeiten, die dann auch dem Landtag vorzustellen sind. In den anderen Ländern tue sich mit Ausnahme von Baden-Württemberg zunächst auch nichts. Begründet wurde dieses Vorhaben insbesondere damit, dass eine sehr sorgfältige Erarbeitung geboten sei und gegenwärtig noch nicht einmal die Zielvorstellungen abgeschlossen seien. Soviel war jedoch im Zuge der ausführlichen Diskussion klar geworden, dass die Leistungsbesoldung im Zentrum der Reformbemühungen stehen wird und deren Finanzierung noch völlig offen ist. Erkennbar neigen sowohl der Ministerpräsident wie auch der Finanzminister zu der Auffassung, dass die Leistungsbesoldung als eine Bonus-Malus-Regelung geschaffen werden soll. Die BBB-Seite hat nachdrücklich dafür plädiert, dass sie "on-top" - wie auch in anderen Bereichen - gestaltet werden müsse.

Klarheit wurde darüber erzielt, dass bis zum Erlass bayerischen Rechts nur die derzeit geltende Bundesregelung mit Wirkung für die Landes- und Kommunalbeamten fortgilt (Art. 125 a GG). Das heißt, dass künftige Änderungen des Bundesrechts, die insbesondere auf dem Gebiet der Versorgung in absehbarer Zeit zu erwarten sind, keine Wirkungen für die bayerischen Landes- und Kommunalbeamten entfalten werden. Deshalb wird die nächste lineare Anhebung, die der BBB erneut spätestens für das Jahr 2008 in Höhe von mindestens 2,9 % eindringlich gefordert hat, für diesen Anwendungsbereich nur vom bayerischen Landesgesetzgeber verfügt werden. Weitere Schwerpunkte des kommenden Rechts, die nur andiskutiert werden konnten, sind unter anderem die Beibehaltung des statusrechtlichen Amtsbegriffs, die neue Grundgehaltstabelle, die konkrete Auswahl der Leistungselemente, die Nebenbezahlung, das Laufbahnrecht insbesondere mit den Schwerpunkten Leistungsbeurteilung und Erleichterung des Aufstiegs und Laufbahnwechsel. In all diesen Punkten gibt es noch keinerlei Festlegungen. Gemeinsames Vorhaben ist, in möglichst vielen Fällen Konsensregelungen zu erarbeiten, um eine Akzeptanz der Betroffenen zu gewährleisten.

Auf nachdrücklichen Vorhalt der BBB-Seite hat der Ministerpräsident ausdrücklich erklärt, dass es in keinem Fall um den Nachvollzug tariflicher Regelungen gehen könne. Bayern halte an einem eigenständigen Besoldungsrecht fest.



















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