Bayerisches Beihilferecht im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
BBB: System noch mal überdenken!
"Das halte ich nicht für die beste Lösung!", so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zu einem Gesetzentwurf, der morgen dem Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Behandlung vorliegen wird. Mit dem Entwurf soll die Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte (Beihilfe), die bisher auf Bundesebene geregelt wurde, in einem bayerischen Gesetz verankert werden. Vorgesehen sind unter anderem Zuzahlungen bei Arztbesuchen und der Verschreibung von Medikamenten.
"Hier werden völlig systemfremde Werkzeuge von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Beihilfe übernommen", so Habermann. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine Leistung des Dienstherrn. Dieser sorgt zu einem gewissen Prozentsatz für die Absicherung des Krankheitsrisikos seiner Beschäftigten. Beiträge sind hierfür nicht zu leisten. Wo die Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenkasse durch Beitragssenkung an die Angestellten zurückgegeben werden, profitiert bei der Beihilfe allein der Dienstherr von den Zuzahlungen seiner Beschäftigten.
Aber auch sein Ziel Verwaltungsaufwand zu reduzieren verfolge der Entwurf nicht glaubhaft. Wie bisher auch, werde die Überprüfung der einzelnen Belege auf die Notwendigkeit eines möglichen Abzugs (teilweise bestehen Ausnahmen) einen enormen Arbeitsaufwand der zuständigen Sachbearbeiter erfordern.
Schließlich geht aus Sicht des BBB auch die von der Staatsregierung geplante Steuerungswirkung der Eigenbehalte in vielen Fällen fehl. So entstehen z. B. für einen Patienten, der auf der Suche nach einer abschließenden Diagnose mehrere Fachärzte konsultieren muss, bei jedem einzelnen Mediziner Zuzahlungen. Häufig hat der Patient keinen Einfluss auf sich anhäufende Kosten.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08