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Bundesverfassungsgericht zum Anspruch auf Kindergeld bei Kindern mit eigenem Einkommen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Beschluss 2 BvR 167/02 entschieden, dass die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen eines Kindes im Jahr 1998 in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 GG verstößt. Bei bestimmten Fallkonstellationen können kindergeldberechtigte Eltern mit Nachzahlungen rechnen.