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Archiv - 2005

Alimentation kinderreicher Beamter in den Jahren 1990 bis 1998
Ansprüche geltend machen! Es gilt eine 2-Wochen-Frist!

(08.07.2005)

Für Beamte, die zwischen dem 01.01.1990 und dem 31.12.1998 drei oder mehr Kinder hatten und ihre Ansprüche auf erhöhte Alimentation erst nach diesem Zeitraum (u. U. auch noch gar nicht) geltend gemacht haben und deren Anträge noch nicht abschließend, d. h. rechtskräftig verbeschieden sind, könnten sich durch einen nun in einem Musterverfahren ergangenen richterlichen Hinweis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wichtige Neuerungen ergeben. Im Vertrauen auf ein Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen hatten es damals viele Beamtinnen und Beamten unterlassen, ihre Rechte geltend zu machen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem vom BBB geführten Musterprozess zur Alimentation kinderreicher Beamter in den Jahren von 1990 bis 1998 eine v o r l ä u f i g e Rechtsmeinung geäußert, die ein unverzügliches Handeln der Betroffenen bei Kenntnis bzw. Kennenmüssen der Sachlage erfordert. Dies gilt insbesondere auch für Beamte, deren Verfahren in dieser Angelegenheit derzeit ruhend gestellt sind.

Nachdem im Jahr 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden war, dass die Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern zu niedrig und daher mit der Verfassung nicht vereinbar ist, war ein Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ergangen, das viele von der Entscheidung betroffene Beamten veranlasste, in dieser Sache keine Anträge zu stellen. Erst Jahre später zeigte sich, dass diese Anträge, die in den Jahren 1990 bis 1998 hätten gestellt werden müssen, erforderlich gewesen wären, um einen gesetzlichen Anspruch auf die zusätzliche Alimentation in diesem Zeitraum zu behalten.

Der BayVGH hat nun ausgeführt, dass es seiner Meinung nach möglich ist, die Rechtzeitigkeit der Anträge zu fingieren. Das Gericht sieht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der zuständigen Behörde zu stellen. Gleichzeitig muss dann der zu spät - also nach 1998 - gestellte Antrag wiederholt werden. Die gleiche Möglichkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen (auf die unten ausführlicher eingegangen wird) auch für Betroffene, die bisher noch gar keinen Antrag gestellt haben. Beide Anträge, der auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Antrag auf erhöhte Besoldung können allerdings nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Betroffene von den hier dargestellten Ausführungen des Gerichts Kenntnis erlangt hat, oder in der Lage wäre, sich diese Kenntnis zu verschaffen. Der BBB rät daher dringend dazu, unverzüglich tätig zu werden, da ansonsten die Gefahr besteht Ansprüche zu verlieren. (Ein entsprechender Musterantrag ist in den BBB-Nachrichten 7/2005 abgedruckt und kann auch als Datei auf der BBB-Homepage heruntergeladen werden) Es ist aber zu betonen, dass es sich um eine vorläufige Rechtsmeinung des Gerichts handelt, die in der endgültigen Entscheidung ohne weiteres revidiert werden könnte. Wahrscheinlich ist das allerdings nicht, weil dieser vorläufige Hinweis mit dem entscheidenden Senat bereits abgestimmt ist.

...zum vollständigen Artikel und Download Musterantrag


Bundeskabinett beschließt große Beamtenrechtsreform
Heesen: „Die Bundesregierung verdient Unterstützung“

(15.06.2005)

Mit großer Zufriedenheit hat der dbb beamtenbund und tarifunion die  Entscheidung des Bundeskabinetts vom 15. Juni 2005 über den Entwurf des Strukturreformgesetzes aufgenommen. „Mit dem positiven Beschluss bringt die Bundesregierung die größte Reform des Beamtenrechts seit Jahrzehnten auf den Weg und verdient dafür Unterstützung“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen.


Strukturreformgesetz: dbb Bundeshauptvorstand legt Marschroute für Beteiligungsverfahren fest

(09.05.2005)

Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 8. Mai 2005 in Köln die Marschroute für das am 11. Mai beginnende Beteiligungsverfahren zum Strukturreformgesetz festgelegt.

Grundsätzlich bewertet der dbb Bundeshauptvorstand die Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ in dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf  als gelungen. Die erstmals praktizierte Form eines aktiven Dialoges zwischen Bundesinnenminister und den Gewerkschaften habe sich damit als zukunftsweisendes Modell empfohlen. Es gelte jetzt, die Reform bundesweit umzusetzen.

Korrekturen erwartet der dbb Bundeshauptvorstand allerdings bei den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die von dem gemeinsam von dbb, Bundesinnenminister und ver.di entwickelten Eckpunktepapier abweichen. Das betrifft insbesondere nicht abgesprochene Verschlechterungen beim Optionsrecht, bei der Versorgung, der Vergabe von Leistungsstufen sowie beim Aufstieg in den Stufen. Wörtlich heißt es in einem Beschluss des dbb Bundeshauptvorstandes: „Der dbb lehnt eine Abkehr von den Grundsätzen des Eckpunktepapiers entschieden ab, weil damit die gemeinsame Geschäftsgrundlage empfindlich gestört würde.“

Außerdem fordert der dbb Bundeshauptvorstand die Umsetzung seiner Einkommensforderungen für 2005 durch das Gesetz. Auch weitere Themen des Reformkonzepts, insbesondere die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsbezüge, dürften nicht ausgeklammert bleiben.

dbb Chef Peter Heesen bezeichnete den Gesetzentwurf vor dem dbb Bundeshauptvorstand „bei allem Gesprächsbedarf und aller Kritik an Einzelbestimmungen als gelungenes Ergebnis des intensiven Dialogs zwischen Bundesinnenminister und Gewerkschaften“. Heesen: „Bei den Diskussionen um Weihnachts- und Urlaubsgeld haben wir doch erlebt, was Ländervollkompetenzen für die Kolleginnen und Kollegen letztendlich bedeuten.“


Gewerkschaften treiben Keil zwischen Länder
Südländer bestehen auf 42-Stunden-Woche - andere zeigen sich verhandlungsbereit...

(26.04.2005)

(Münchner Merkur - Mike Schier) - Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind vorerst gescheitert. Verdi und die dbb tarifunion des Beamtenbundes erklärten die Verhandlungen mit den Ländern für beendet. Verdi will zunächst zwar nichts von Streiks wissen, allerdings erklärte der Chef des Bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann: "In Anbetracht der Situation sind jetzt auch Arbeitskampfmaßnahmen nicht mehr ausgeschlossen." Offenbar planen die Gewerkschaftsvertreter zudem, einen Keil zwischen die Länder zu treiben.

Nachdem am Wochenende stundenlang verhandelt worden war, erklärten die Gewerkschaften gestern die Tarifrunde für die 900 000 Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder für gescheitert. Offenbar waren sich beide Seiten in etlichen Details bereits einig, ehe die Verhandlungen am Streit um die Arbeitszeiten scheiterten. Aus Teilnehmerkreisen hieß es, die Südländer Bayern und Baden-Württemberg hätten hier keinen Millimeter nachgegeben. Die Gewerkschaften blieben ebenso hart.

Die Materie des Tarifkonflikts ist ziemlich kompliziert: Der Streit war im Juni 2004 eskaliert, nachdem die Länder aus den Reformverhandlungen über den Flächentarifvertrag ausgestiegen waren. Bund und Kommunen hatten sich dagegen mit den Gewerkschaften im Februar auf eine Reform geeinigt, die unter anderem eine leistungsbezogenere Bezahlung und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten vorsah. Die Wochenarbeitszeit wurde dagegen kaum geändert (Kommunen: 38,5 Stunden im Westen, 40 Stunden im Osten; Länder: einheitlich 39 Stunden). Dieses Ergebnis geht den Südländern nicht weit genug. Bayern dringt beispielsweise auf eine einheitliche 42-Stunden-Woche.

Die Gewerkschaftsvertreter wollen deshalb nun ihre Strategie ändern und Differenzen zwischen den einzelnen Ländern verstärkt ausnutzen. "Wir werden jetzt mit den Einzelländern separate Lösungen sondieren", so Frank Stöhr, Vorsitzender der dbb tarifunion, unserer Zeitung. Denn während die Südländer blockieren, ist vor allem im Osten Gesprächsbereitschaft vorhanden. Diese Länder haben bereits längere Arbeitszeiten. "Ich halte es für möglich, dass die Tarifgemeinschaft der Länder ziemlich durchgeschüttelt wird", sagte Stöhr. Das bayerische Finanzministerium erklärte dagegen auf Anfrage, ein Austritt an der Tarifgemeinschaft sei "derzeit kein Thema".

Mit den Südländern sehe er dagegen "ein sehr großes Problem", sagte Stöhr. "Sie haben Hürden aufgebaut, über die beide Verhandlungspartner kaum springen können."

...Kommentar von Mike Schier ( MM )


Streit um Arbeitszeit wird zur Machtfrage
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werfen vor allem Bayern Hardliner-Positionen vor...

(26.04.2005)

(Nürnberger Nachrichten - Hans-Peter Kastenhuber) -  Es war eine lange Nacht in Berlin. Mehr als zwölf Stunden hatten die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Kommissionären der Gewerkschaft ver.di und der Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes (dbb) zusammengesessen. Morgens um drei war endgültig Schluss - ohne Einigung. Zumindest nicht im alles entscheidenden Punkt: der Arbeitszeit. 

...zum vollständigen Artikel


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