Archiv - 2005
(11.10.2005)
Seit dem 1. Oktober 2005 ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) im Bereich des Bundes und der Kommunen in Kraft. Die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD erfolgt aufgrund der Tarifverträge zur Überleitung in den TVöD (TVÜ-VKA/TVÜ-Bund). Dort ist bestimmt, dass die Überleitung in die neue Tabelle aufgrund eines Vergleichsentgelts erfolgt, das sich aus Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 bestimmt. Sofern der Ehegatte außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD ortszuschlagsberechtigt oder nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt ist, wird bei der Überleitung nur der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde gelegt. Der nicht unter den TVöD fallende Ehegatte erhält einen Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2, beziehungsweise auf den Familienzuschlag für Verheiratete. Die dbb tarifunion weist darauf hin, dass möglicherweise die Zahlung des Ortzuschlages der Stufe 2 oder des Familienzuschlags für Verheiratete abhängig ist von einer entsprechenden Antragsstellung beim Arbeitgeber beziehungsweise dem Dienstherrn des nicht übergeleiteten Ehepartners.
(10.10.2005)
Moderne Gewerkschaftsarbeit zum direkten Nutzen aller Mitglieder der Einzelgewerkschaften im Bayerischen Beamtenbund: Sie interessiert Ihre Zukunft? Dann nehmen Sie sich bitte 3 Minuten Zeit und beantworten Sie folgende Fragen zu Ihrer Zukunftssicherung...
(12.08.2005)
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Beschluss 2 BvR 167/02 entschieden, dass die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen eines Kindes im Jahr 1998 in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 GG verstößt. Bei bestimmten Fallkonstellationen können kindergeldberechtigte Eltern mit Nachzahlungen rechnen.
(13.07.2005)
"Die Politik der Rechtszersplitterung muss ein Ende haben!" Das hat der Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mit seiner heutigen Entschliessung von der Staatsregierung gefordert. Weder bei den Beamten noch bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes dürfe es zu einem weiteren Auseinanderdriften der Regelungen im Bereich der Arbeitszeit und der Bezahlung kommen. Aus allen Sparten des öffentlichen Dienstes waren rund 200 Delegierte aus ganz Bayern zu der jährlichen stattfindenden Sitzung zusammengekommen.
Als Chaos bezeichnete Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes, in seiner Rede die Situation im Bereich der Wochenarbeitszeit, die für Bundesbeamte derzeit 40 Wochenstunden, für bayerische Landesbeamte 42, für Arbeitnehmer 38 ½ bzw. - soweit sie neue Verträge haben - 42 Wochenstunden betrage. Dazu kämen noch die unterschiedlichen Regelungen in anderen Bundesländern.
Der Verlängerung der Arbeitszeit stehe keine entsprechende Anpassung der Bezüge gegenüber. Selbst die relativ bescheidene Einmalzahlung, die den Tarifbeschäftigten auf Bundesebene gewährt werde, bleibe den bayerischen Beschäftigten verwehrt, da sich die Bayerische Staatsregierung bisher einem entsprechenden Tarifvertrag verschließt und auch die beamtenrechtliche Regelung im Bundesrat gekippt habe.
Der Beamtenbund habe seine Reformbereitschaft mit dem gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern erarbeiteten Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechts hinreichend unter Beweis gestellt. Nun sei es an der Dienstherrenseite, dass sie Selbstverständlichkeiten wie den Zusammenhang von Besoldungshöhe und Arbeitszeit respektiere.
Mit Blick auf die geplanten überproportionalen Kürzungen im Rahmen des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes wies Habermann darauf hin, dass man es der Staatsregierung in diesem Fall sehr wohl anrechne, dass sie dafür gesorgt habe, dass der Entwurf den Bundesrat nicht passiert habe. Der Bund habe weder die signifikanten Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rente noch die bereits erfolgten höheren Einschnitte in die Beamtenversorgung bei der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt.
Auch Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser gestand zu, dass die Beamten in letzter Zeit harten Belastungen ausgesetzt waren. Langfristiges Ziel sei es aber, dass diejenigen, die treu zum Beamtenberuf stehen, auch entsprechend entlohnt werden.
Auch die Landtagsabgeordneten Ingrid Heckner (CSU), Christa Naaß (SPD, stellvertretende Ausschussvorsitzende) und Adi Sprinkart (Bündnis 90/Die Grünen) richteten sich mit Grußworten an die Delegierten.
Der jährlich zusammentretende BBB-Hauptausschuss ist das höchste Beschlussgremium zwischen den im Abstand von vier Jahren stattfindenden Delegiertentagen. An der Sitzung nahmen circa 200 Delegierte aller 54 im BBB zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften aus ganz Bayern teil.
(13.07.2005)
Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) hat eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Derartige Spekulationen seien «völlig aus der Luft gegriffen», sagte Faltlhauser am Mittwoch vor dem Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbunds (BBB). Den vom Beamtenbund geforderten Wiedereinstieg der Länder in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen lehnte Faltlhauser aus Kostengründen ab. Im Haushalt gebe es keine Spielräume. Allein 2005 werde Bayern 300 Millionen Euro weniger Steuern einnehmen als ursprünglich erwartet.
BBB-Chef Rolf Habermann warf der Staatsregierung vor, mit unterschiedlichen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst eine «unerträgliche Rechtszersplitterung» verursacht zu haben - 42 Stunden für Landesbeamte und neue Angestellte, 40 Stunden für Bundesbeamte und 38,5 Stunden für alte Angestellte. Habermann forderte gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
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