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BayVerfGH: Arbeitszeitverlängerung für Beamte entspricht dem Gleichheitssatz

BBB zum aktuellen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs


"Wir bedauern diese Entscheidung", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbunds zum heutigen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht führt aus, dass die Arbeitszeitverlängerung nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße, weil im Gegensatz zu Angestellten die Beamten in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stünden.

"Wir halten aber an unserer Kritik fest, dass der Dienstherr mit der Verlängerung der Arbeitszeit aber genau dieses Dienst- und Treueverhältnis überstrapaziert. Beamte dürfen nicht als jederzeit verfügbares Sparpotential betrachtet werden", sagt Habermann. Auch Bayern müsse endlich anerkennen, dass ein gewisser Zusammenhang zwischen Bezahlung und Arbeitszeit bestehe und das Kompetenzen zu ihrer Verlängerung nur in bestimmten Grenzen bestehen.

Fakt sei, so der BBB-Chef, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Bezahlung aller Beamtinnen und Beamten noch beim Bund liege, die Landesgesetzgeber hingegen die Arbeitszeit regeln. Damit haben sie es nach unserer Auffassung in der Hand, die bundesrechtlichen Regelungen zu unterlaufen. Durch längere Arbeitszeiten können die Länder bewirken, dass die Besoldung unter das vom Bund bestimmte Maß absinkt. Das Land darf nach unerer Ansicht nur in dem Rahmen tätig werden, den der Bund bei Festlegung der Besoldung auch im Auge hatte.

"Hier ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefragt", verlangt Habermann. "Die beiden entschiedenen Verfahren liefen nicht über unseren Rechtsschutz. Wir haben Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten angestrengt, um auf diesem Weg eine rasche Entscheidung des obersten Bundesgerichts herbeizuführen. Es war uns aufgrund der früheren Entscheidungen zur Arbeitszeit bereits klar, dass Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof keinen Erfolg versprechen."




Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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