Aktuelles
(12.10.2011)
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat am 12. Oktober 2011 in Berlin erstmals seinen dbb Innovationspreis verliehen. „Mit der Auszeichnung wollen wir als gewerkschaftlicher Dachverband Neuerungen im öffentlichen Dienst initiieren, fördern und der breiten Öffentlichkeit als Vorbild bekannt machen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen bei der Preisverleihung im dbb form berlin.
(29.09.2011)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit das politische Karussell nach der Sommerpause wieder an Fahrt aufgenommen hat, habe ich – ebenso wie meine anderen Kolleginnen und Kollegen in den BBB-Führungsgremien – einen wahren Gesprächsmarathon in Sachen Besoldungs- und Versorgungsanpassung durchlaufen. Mit unserer Kondition für die kurz bevorstehenden abschließenden Verhandlungen in dieser Sache steht es also bestens! Was diese Verhandlungen bringen werden, steht im Gegensatz dazu noch weitgehend in den Sternen.
(19.09.2011)
Auch die BBB-Kommission für privatisierte Bereiche wurde neu gewählt. 17 Delegierte waren unter anderem dazu heute Nachmittag in der BBB-Geschäftsstelle zur Vollversammlung privatisierte Bereiche zusammengekommen.
In der Kommission sind in den nächsten fünf Jahren Rudolf Maier (LBB), Volker Reinhardt (DPVKom), Hans-Dieter Schulze (KOMBA), Wolfgang Schustereder (GDL) und Bernd Seubert (GDL) vertreten.
(19.09.2011)
Die BBB-Vollversammlung Tarifbereich wählte heute Vormittag den Tarifausschuss des Bayerischen Beamtenbundes neu. In der bevorstehenden 5-jährigen Amtsperiode gehören dem Tarifausschuss
Klaus Eckl (VDStra), Oswald Hofmann (BLLV), Hermann Schilling (LBB), Hans-Dieter Schulze (KOMBA) und Ümit Turul (DPolG) an.
BFH: Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss in voller Höhe steuerlich absetzbar Steuererklärungen überprüfen!
(15.09.2011)
In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss steuerlich als vorweg genommene Werbungskosten in voller Höhe anerkannt werden müssen (Urteile vom 28.07.2011; Az: VI R 38/10 und VI R 7/10). Dies stellt für (ehemalige) Studierende eine bedeutende Verbesserung dar, da solche Kosten bislang nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs – jährlich begrenzt auf 4.000 Euro – steuerlich geltend gemacht werden konnten.
Zum BBB-info (PDF-Datei)
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