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Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers Rechtsauffassung des BBB bestätigt: 2007 eingeführte Einschränkung verfassungswidrig!
(29.07.2010)
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eine endgültige Entscheidung getroffen. Die seit 2007 geltende Neuregelung wurde mit heute veröffentlichter Entscheidung (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: 2 BvL 13/09) gekippt. Die obersten deutschen Richter entschieden, dass sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße und somit verfassungswidrig sei, soweit die Aufwendungen auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
(29.07.2010)
„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09). Dem habe das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.
Versorgung nach Teilzeit und Beurlaubung VG München: Korrektur bestandskräftiger Bescheide hat rückwirkend zu erfolgen! - Erneut Antrag stellen!
(19.07.2010)
Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte sich in einem am 15. Juni 2010 (Az.: M 5 K
10.1352) ergangenen Urteil mit einem Problem der Nachzahlung von Versorgungsbezügen
zu befassen. Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes als verfassungswidrig und daher nichtig angesehen hatte. Die betroffenen Versorgungsberechtigten hätten unter Außerachtlassung dieser Vorschriften Anspruch auf höhere Versorgung gehabt. Die Verwaltung zahlte die höheren Versorgungsbezüge denjenigen, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, ab dem Monat der Antragstellung. Das VG München ist der Auffassung, dass dies bereits ab dem Monat hätte erfolgen müssen, der auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgte.
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(14.07.2010)
Das Neue Dienstrecht in Bayern wurde heute in letzter Lesung vom Bayerischen Landtag verabschiedet. Damit ist es beschlossene Sache: Die bayerischen Beamtinnen und Beamten starten das Jahr 2011 mit gänzlich neu geregelten Beschäftigungsbedingungen. Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Jetzt kann´s los gehen!“ Die letzten Hürden stünden noch bevor, um die grundlegende Zielsetzung des Gesetzes, die Verstärkung des Leistungsgedankens, zu verwirklichen. Viele Vorschriften erfordern noch eine untergesetzliche Ausgestaltung in den einzelnen Ressorts. „Darauf werden wir ein Auge haben“, verspricht Habermann.
(14.07.2010)
In seiner heutigen Sitzung hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU, FDP und Freien Wähler das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen. Gegen das Gesetz hatten SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gestimmt. Damit kann das Gesetz wie vorgesehen zum 1.1.2011 in Kraft treten.
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