Willkommen beim Bayerischen Beamtenbund
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(31.08.2010)
In einer Urabstimmung werden die Beschäftigten im bayerischen öffentlichen Nahverkehr vom 1. bis 6. September 2010 darüber entscheiden, ob sie bereit sind, ihren Forderungen jetzt mit Streiks Nachdruck zu verleihen. Das beschloss der Vorstand der dbb tarifunion in Berlin, wie Willi Russ, 2. Vorsitzender der dbb tarifunion und verantwortlich für die aktuellen Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr in Bayern, am 26. August 2010 auf einer Pressekonferenz in München mitteilte.
(23.08.2010)
„Die gute Fehlzeitenquote zeigt, dass die Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Dienstes trotz teilweiser schwieriger Rahmenbedingungen hoch motiviert sind“, kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), das Ergebnis des von Finanzminister Georg Fahrenschon mit heutiger Pressemitteilung bekannt gegebenen Fehlzeitenberichts 2009. Danach ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten des Freistaats auch 2009 wieder gewohnt niedrig. „Diese Motivation darf aber nicht durch leichtfertige Sparmaßnahmen für haushaltspolitische Probleme, die die Beschäftigten nicht zu vertreten haben, aufs Spiel gesetzt werden!“, mahnt Habermann.
Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers Rechtsauffassung des BBB bestätigt: 2007 eingeführte Einschränkung verfassungswidrig!
(29.07.2010)
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eine endgültige Entscheidung getroffen. Die seit 2007 geltende Neuregelung wurde mit heute veröffentlichter Entscheidung (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: 2 BvL 13/09) gekippt. Die obersten deutschen Richter entschieden, dass sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße und somit verfassungswidrig sei, soweit die Aufwendungen auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
(29.07.2010)
„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09). Dem habe das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.
Versorgung nach Teilzeit und Beurlaubung VG München: Korrektur bestandskräftiger Bescheide hat rückwirkend zu erfolgen! - Erneut Antrag stellen!
(19.07.2010)
Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte sich in einem am 15. Juni 2010 (Az.: M 5 K
10.1352) ergangenen Urteil mit einem Problem der Nachzahlung von Versorgungsbezügen
zu befassen. Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes als verfassungswidrig und daher nichtig angesehen hatte. Die betroffenen Versorgungsberechtigten hätten unter Außerachtlassung dieser Vorschriften Anspruch auf höhere Versorgung gehabt. Die Verwaltung zahlte die höheren Versorgungsbezüge denjenigen, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, ab dem Monat der Antragstellung. Das VG München ist der Auffassung, dass dies bereits ab dem Monat hätte erfolgen müssen, der auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgte.
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